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KFZ-Ingenieurbüro – Dein zertifizierter Partner für Gutachten, Sicherheit & Technik in Berlin & Brandenburg

Standorte: Hennigsdorf & Germendorf | Mobiles KFZ-Ingenieurbüro für Berlin & Oberhavel

Nach einem Unfall zählen jede Minute und jedes Detail. In einer solchen Ausnahmesituation brauchst du jemanden, der einen kühlen Kopf bewahrt. Vertraue auf über 30 Jahre Erfahrung, zertifizierte Ingenieurskompetenz und einen Partner, der zu 100 % unabhängig an deiner Seite steht.

Ein Verkehrsunfall reißt dich oft völlig unerwartet aus dem Alltag. Neben dem ersten Schreck und dem Ärger über das beschädigte Fahrzeug entstehen sofort komplexe Fragen, die weitreichende finanzielle Folgen haben können: Wer kommt eigentlich für den Schaden auf? Ist eine Reparatur wirtschaftlich überhaupt noch sinnvoll? Und vor allem: Wie wird sichergestellt, dass der entstandene Schaden vollständig und fair reguliert wird, ohne dass du auf Kosten sitzen bleibst?

An diesem Punkt ist professionelle Unterstützung entscheidend. Das KFZ-Ingenieurbüro Uwe Krüger bietet dir genau diese Sicherheit. Als Diplom-Ingenieur und zertifizierter KFZ-Sachverständiger (IfS-Zert) ist Uwe Krüger seit 1993 – also seit über drei Jahrzehnten – dein kompetenter Ansprechpartner im Raum Oberhavel und Berlin.

Ob du in Leegebruch, Oranienburg, Hennigsdorf, Velten, Birkenwerder oder direkt in Berlin Unterstützung brauchst: Unser KFZ-Ingenieurbüro sorgt dafür, dass Schäden professionell, neutral und technisch präzise bewertet werden. Als Partner der FSP (Fahrzeug-Sicherheits-Prüfung) und des TÜV Rheinland garantiert unser Büro Gutachten auf höchstem Niveau, die von Versicherungen und Gerichten anerkannt werden. Unser Ziel ist nicht nur die Feststellung des Schadens, sondern deine vollständige Entlastung.

KFZ-Sachverständigenbüro - Uwe Krüger
Ihr Ansprechpartner für technische Sicherheit: Dipl.-Ing. Uwe Krüger.

Warum ein unabhängiges KFZ-Ingenieurbüro unverzichtbar ist

Viele Unfallgeschädigte machen aus Unwissenheit oder Gutgläubigkeit einen entscheidenden Fehler: Sie verlassen sich auf die schnelle und vermeintlich unkomplizierte Abwicklung durch die gegnerische Versicherung („Schadenmanagement“). Dies kann jedoch zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

Du musst dir immer vor Augen halten: Die Versicherung des Unfallverursachers ist ein Wirtschaftsunternehmen. Sie agiert wirtschaftlich orientiert, um ihre eigenen Kosten zu senken. Ihr Ziel ist es, den Schaden so gering wie möglich zu rechnen. Ein unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro wie wir arbeitet hingegen streng objektiv und neutral. Wir sind niemandem verpflichtet – außer den technischen Fakten und dir als unserem Auftraggeber.

Kunden erhalten bei uns kein „Gefälligkeitsgutachten“, sondern eine fundierte Faktenanalyse. Als Ingenieure schauen wir genauer hin. Es werden nicht nur offensichtliche Blechschäden ermittelt, sondern auch tieferliegende Defekte geprüft, die ein Laie oft übersieht:

  • Sicherheitsrelevante Bauteile: Sind Achsen, Lenkung oder Aufhängung betroffen?
  • Verborgene Schäden: Gibt es Stauchungen hinter der Stoßstange oder an der Karosseriestruktur, die von außen nicht sichtbar sind?
  • Wertminderung: Wie hoch ist der Wertverlust deines Fahrzeugs nach der Instandsetzung?

Mit einem 24-Stunden-Service (nach telefonischer Absprache) und flexiblen Terminen – auch samstags – steht unser KFZ-Ingenieurbüro für schnelle Hilfe bereit.

Unfall & Schaden – Ihre Rechte und die Bedeutung eines professionellen Gutachtens

Der Bereich Schadengutachten bildet das Kernstück unserer Tätigkeit. Dabei ist entscheidend zu unterscheiden, ob der Unfall selbst verschuldet wurde oder ob man Geschädigter ist. Für beide Fälle gelten unterschiedliche Regelungen, die für die finanzielle Regulierung von großer Bedeutung sind.

Das Haftpflichtgutachten: Ihr Recht bei einem unverschuldeten Unfall

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, befindet sich im sogenannten Haftpflichtschaden-Bereich. Hier gilt ein wichtiger Grundsatz, den du unbedingt kennen solltest:

Geschädigte haben das Recht auf einen Gutachter ihrer Wahl!

Es wird dringend empfohlen, nicht auf den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu vertrauen, da dieser im Auftrag der Versicherung handelt und oft Interessenkonflikten unterliegt. Um Waffengleichheit herzustellen, steht dem Geschädigten gesetzlich zu, einen eigenen, unabhängigen Experten wie das KFZ-Ingenieurbüro Uwe Krüger zu beauftragen.

Das Beste für dich: Die Kosten für dieses Haftpflichtgutachten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Für den Geschädigten ist dieser Service bei klarer Schuldfrage in der Regel kostenfrei. Auch kleine Dellen können teure Struktur-Schäden verbergen. Wir prüfen jedes Detail.

Haftpflichtgutachten
Auch kleine Dellen können teure Struktur-Schäden verbergen. Wir prüfen jedes Detail.

Was beinhaltet ein qualifiziertes Haftpflichtgutachten?

Ein professionelles Gutachten aus unserem KFZ-Ingenieurbüro dient der rechtssicheren Beweissicherung. Es ist weit mehr als nur ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Im Detail ermitteln wir für dich:

  1. Reparaturkosten: Die tatsächlichen Kosten für eine fachgerechte Instandsetzung (inkl. Lackierung, Ersatzteile, Arbeitslohn und Nebenkosten).
  2. Wiederbeschaffungswert: Der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfallereignis auf dem regionalen Markt.
  3. Restwert: Der verbleibende Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand (Wrackwert).
  4. Merkantile Wertminderung: Der finanzielle Minderwert, den ein Unfallwagen bei einem späteren Verkauf hat – auch nach perfekter Reparatur. Dieser Betrag steht dir als Geschädigtem zu und wird oft vergessen.
  5. Nutzungsausfall: Die Entschädigung pro Tag für den Ausfall des Fahrzeugs während der Reparaturdauer (sofern kein Mietwagen in Anspruch genommen wird).
  6. Reparaturdauer: Die technisch erforderliche Zeitspanne für die Werkstattarbeit.

Ohne ein solches umfassendes Schadengutachten verzichten Geschädigte oft unwissentlich auf erhebliche Summen, insbesondere bei Positionen wie der Wertminderung und dem Nutzungsausfall.

Kaskogutachten & Totalschaden: Wir holen das Beste raus

Kaskogutachten: Vorgehensweise bei eigenem Verschulden

Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder wenn der Schädiger nicht ermittelbar ist (z. B. bei Vandalismus, Wildschaden oder Hagel), greift deine eigene Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko).
Hier gilt vertraglich meist das Weisungsrecht der Versicherung, d. h. die Versicherung beauftragt in der Regel einen eigenen Gutachter.

Sollte jedoch Uneinigkeit über das Ergebnis bestehen (z. B. wenn dein Fahrzeug zu niedrig bewertet wurde), können Versicherungsnehmer uns als „Gegengutachter“ im Rahmen eines sogenannten Sachverständigenverfahrens hinzuziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir prüfen das Gutachten der Versicherung auf technische Plausibilität.

Totalschaden oder Reparatur? Die 130%-Regel

Oftmals wird ein älteres Fahrzeug nach einem Unfall von der Versicherung schnell als „wirtschaftlicher Totalschaden“ eingestuft. Doch viele Besitzer hängen an ihrem Auto und möchten ihr gepflegtes Fahrzeug behalten.

Hier hilft die Fachexpertise unseres KFZ-Ingenieurbüro. Die sogenannte 130%-Regel (Opfergrenze) besagt: Ein Fahrzeug darf auch dann repariert werden, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Voraussetzung: Die Reparatur erfolgt fachgerecht und vollständig gemäß unserem Gutachten und das Fahrzeug wird mindestens sechs Monate weitergenutzt.

Das KFZ-Ingenieurbüro Uwe Krüger kalkuliert präzise, ob diese Regelung anwendbar ist, um den Erhalt deines Fahrzeugs zu ermöglichen.

Bagatellschaden vs. Großschaden

Nicht jeder Schaden rechtfertigt ein umfangreiches Gutachten. Liegt der Schaden offensichtlich unter der Bagatellschadengrenze (ca. 750 € bis 1.000 €), übernehmen Versicherungen oft nicht die Kosten für ein großes Gutachten.
In diesem Fall erstellen wir einen kostengünstigen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Dies reicht zur Abrechnung kleiner Schäden meist aus.

Unsere Empfehlung: Lass den Schaden in Oranienburg, Hennigsdorf oder vor Ort durch uns begutachten. Nur ein Fachmann kann sicher beurteilen, ob es sich tatsächlich um eine Bagatelle handelt oder ob sich hinter dem Kratzer teure Schäden an Sensoren (Einparkhilfe, Radar) oder Pralldämpfern verbergen.

Amtliche Prüfungen: Dein KFZ-Ingenieurbüro in Hennigsdorf & Germendorf

Wir sind nicht nur mobil für Gutachten unterwegs, sondern bieten dir an unseren festen Standorten den vollen Service einer amtlichen Prüfstelle. Als Partner der FSP und des TÜV Rheinland führen wir hoheitliche Aufgaben durch.

Standort Hennigsdorf: Fabrikstraße 8, 16761 Hennigsdorf
Standort Germendorf: Veltener Str. 37g, 16515 Germendorf

Wir sind dein Ansprechpartner im nördlichen Berliner Bereich und Oberhavel für:

Hauptuntersuchungen (HU) inkl. AU (§ 29 StVZO)

Die regelmäßige Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV“) sichert die Verkehrstüchtigkeit deines Autos. Wir prüfen dein Fahrzeug fair, kompetent und ohne lange Wartezeiten.

Gasprüfungen (§ 41 StVZO)

Für Wohnmobile, Wohnwagen und gasbetriebene PKW ist die Sicherheit der Gasanlage lebenswichtig. Als qualifiziertes KFZ-Ingenieurbüro führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (GSP/GAP) nach § 41 StVZO durch. Wir kontrollieren Dichtheit, Funktion und Sicherheitseinrichtungen, damit du beruhigt in den Urlaub starten kannst.

Änderungsabnahmen (§ 19 StVZO)

Du hast dein Fahrzeug individualisiert? Egal ob Alufelgen, Fahrwerkstieferlegung oder Spoiler – wir nehmen technische Änderungen ab und sorgen dafür, dass deine Betriebserlaubnis gültig bleibt.

Fahrzeugbewertung & Kaufberatung – Sicherheit bei Wertfragen

Neben Unfallschäden ist die korrekte Wertermittlung von Fahrzeugen ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit. Egal ob es um den Kauf eines Gebrauchtwagens, den Verkauf oder die Bewertung eines klassischen Automobils geht – ein Wertgutachten schafft Klarheit und finanzielle Sicherheit.

Sicherheit beim Autokauf und -verkauf durch professionelle Wertgutachten

Der Gebrauchtwagenmarkt ist oft unübersichtlich. Laien fällt es schwer, den technischen Zustand eines Fahrzeugs objektiv zu beurteilen. Ein glänzender Lack sagt nichts über den Zustand von Motor, Getriebe oder Achsen aus.
Ein Gebrauchtwagengutachten (oder Ankauf-Check) schützt vor Fehlkäufen. Wir prüfen das Fahrzeug auf Herz und Nieren:

  • Wurden frühere Unfallschäden verschwiegen?
  • Entspricht der Tachostand der tatsächlichen Abnutzung?
  • Stehen teure Reparaturen unmittelbar bevor?

Auch beim Verkauf eines Fahrzeugs hilft ein professionelles Wertgutachten, einen realistischen und marktgerechten Preis zu erzielen, der über bloße Listenpreise (wie DAT oder Schwacke) hinausgeht, indem individuelle Faktoren und der Pflegezustand berücksichtigt werden.

Youngtimer in der Prüfhalle
Wahre Werte erkennen: Wir bewerten Klassiker mit Sachverstand und Leidenschaft.

Oldtimer-Gutachten und H-Kennzeichen in Oberhavel

Für Liebhaber klassischer Fahrzeuge bieten wir spezielle Oldtimergutachten an. Uwe Krüger teilt die Leidenschaft für historische Fahrzeuge und verfügt über die nötige Expertise zur Bewertung.

Das H-Kennzeichen (§ 23 StVZO)

Um ein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen und von steuerlichen Vorteilen sowie der H-Kennzeichen-Regelung zu profitieren, ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Wir prüfen, ob das Fahrzeug erhaltenswert ist, sich weitestgehend im Originalzustand befindet und die notwendigen Kriterien erfüllt.

Versicherungswert & Wiederbeschaffungswert

Besitzer von Oldtimern stehen oft vor dem Problem der Unterversicherung. Normale Kfz-Versicherungen decken oft nur den Zeitwert ab, der bei restaurierten Klassikern weit unter dem tatsächlichen Wert liegt.
Ein detailliertes Wertgutachten (z.B. nach Classic Data Kriterien) dokumentiert den Zustand (Noten 1 bis 5) und ermittelt den Wiederbeschaffungswert. Dies ist essentiell, damit im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens der tatsächliche Wert des Liebhaberstücks ersetzt wird.

Youngtimer-Bewertung

Auch angehende Klassiker („Youngtimer“, 20-29 Jahre alt) steigen oft im Wert. Eine regelmäßige Bewertung durch unser KFZ-Ingenieurbüro sichert das Investment ab und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung bei Wertsteigerungen.

Leasing & Technische Spezialfälle – Kostenfallen vermeiden

Viele Autofahrer unterschätzen die finanziellen Risiken bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen oder bei Streitigkeiten mit Werkstätten. Als neutrales KFZ-Ingenieurbüro schaffen wir Waffengleichheit zwischen Verbrauchern und Autohäusern bzw. Herstellern.

Die Leasing-Falle umgehen: Der Vorab-Check zur Rückgabe

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs ist oft mit Angst verbunden. Nicht selten präsentieren Autohäuser am Ende der Laufzeit Nachforderungen in Höhe von mehreren tausend Euro für angeblich „übermäßige Abnutzung“.

Hier hilft unser Leasingrückgabegutachten. Wir empfehlen dringend, das Fahrzeug ca. 2–3 Wochen vor dem eigentlichen Rückgabetermin von uns begutachten zu lassen.

Der entscheidende Unterschied: Gebrauchsspur vs. Schaden

Das zentrale Problem ist die Abgrenzung.

  • Normale Gebrauchsspuren: Kleine Steinschläge an der Front, oberflächliche Kratzer an der Griffmulde oder leichte Polsterabnutzungen sind bei einem gebrauchten Fahrzeug vertragsgemäß und dürfen nicht berechnet werden.
  • Echte Schäden: Tiefe Beulen, Risse im Stoßfänger oder Brandlöcher im Sitz gelten als Schaden und müssen bezahlt werden.

Autohäuser neigen dazu, Gebrauchsspuren als Schäden zu deklarieren und volle Reparaturkosten anzusetzen. Ein unabhängiges Minderwertgutachten vom KFZ-Ingenieurbüro Uwe Krüger dokumentiert den tatsächlichen Zustand neutral. Wir listen auf, was echte Mängel sind und was als vertragsgemäße Abnutzung gilt.
Dein Vorteil: Mit diesem Protokoll in der Hand kannst du überhöhte Nachforderungen bei der Rückgabe effektiv abwehren und sparst oft bares Geld. Mit diesem Protokoll in der Hand kannst du überhöhte Nachforderungen bei der Rückgabe effektiv abwehren und sparst oft bares Geld.

Teurer Schaden oder normale Abnutzung
Teurer Schaden oder normale Abnutzung? Wir kennen die Kriterien der Leasinggeber genau.

Technische Beweissicherung und Rechnungsprüfung

Nicht immer ist ein Unfall der Grund für Ärger. Oft gibt es Streitigkeiten nach einer Reparatur oder beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, das kurz darauf einen Defekt aufweist.

  • Technische Gutachten (Aggregatschäden): Motorschaden kurz nach dem Kauf? Getriebeprobleme trotz angeblicher Überholung? In solchen Fällen führen wir Technische Gutachten zur Beweissicherung durch. Wir untersuchen (oft auch endoskopisch oder durch Demontage), ob ein Materialfehler, Verschleiß oder ein Montagefehler der Werkstatt vorliegt.
  • Rechnungsprüfung: Hast du das Gefühl, eine Werkstattrechnung ist zu hoch? Wurden Arbeiten berechnet, die gar nicht ausgeführt wurden oder nicht notwendig waren? Wir führen eine professionelle Rechnungsprüfung durch. Dabei gleichen wir die berechneten Leistungen mit den Herstellervorgaben und den tatsächlich am Fahrzeug erkennbaren Arbeiten ab. Unplausible Posten werden im Prüfbericht klar benannt.

Service-Versprechen & Ablauf – So kommst du zu deinem Recht

In einer Notsituation muss es schnell und unkompliziert gehen. Deshalb haben wir unsere Prozesse auf maximale Kundenfreundlichkeit und Geschwindigkeit optimiert.

Unser 24-Stunden-Versprechen (nach Absprache)

Ein Unfall hält sich nicht an Bürozeiten. Deshalb bieten wir nach telefonischer Vereinbarung einen 24-Stunden-Service zur Besichtigung und Gutachtenerstellung an. Unser Ziel ist es, dass du so schnell wie möglich Klarheit hast und die Schadenregulierung starten können.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Kontaktaufnahme: Ruf uns direkt an (Mobil: 0160 847 45 90). Eine erste telefonische Einschätzung ist oft schon hilfreich.
  2. Besichtigung: Wir kommen zu dir! Ob zur Unfallstelle, zu dir nach Hause oder in die Werkstatt, in der dein Fahrzeug steht. Unser Einzugsgebiet umfasst Leegebruch, Oranienburg, Hennigsdorf, Velten, Hohen Neuendorf und den gesamten Landkreis Oberhavel sowie Berlin. Alternativ kannst du das Fahrzeug an unseren Prüfstellen in Oranienburg oder Hennigsdorf vorstellen.
  3. Begutachtung & Aufnahme: Wir dokumentieren den Schaden lückenlos mit modernster Technik und Fotos.
  4. Ausarbeitung: Das Gutachten wird in unserem KFZ-Ingenieurbüro erstellt. Wir kalkulieren Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
  5. Versand: Das fertige Gutachten senden wir direkt an dich, deinen Rechtsanwalt und auf Wunsch auch an die gegnerische Versicherung, um die Zahlung zu beschleunigen.

KFZ-Ingenieurbüro Uwe Krüger – Ihr Partner für Sicherheit

Verlasse dich bei Schäden, Bewertungen und technischen Fragen nicht auf Laienmeinungen oder die gegnerische Versicherung. Setze auf mehr als 30 Jahre Erfahrung und unabhängige Expertise direkt aus deiner Region.

Ob Unfallgutachten in Oranienburg, HU/AU in Hennigsdorf oder Oldtimer-Bewertung in Leegebruch – wir sorgen dafür, dass du zu deinem Recht kommst.

Standort

FAQ

Was kostet ein KFZ-Gutachten nach einem Unfall und wer bezahlt es?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Für dich als Geschädigten ist unsere Beauftragung in diesem Fall in der Regel kostenlos. Wir rechnen unser Honorar direkt per Abtretungserklärung mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass du nicht in Vorleistung treten musst.

Darf ich einen eigenen Gutachter wählen oder muss ich den der Versicherung akzeptieren?

Du hast als Geschädigter das gesetzliche Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen. Wir raten dringend davon ab, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, da dieser im Interesse der Versicherung arbeitet (Kostenminimierung). Ein unabhängiges KFZ-Ingenieurbüro wie das von Uwe Krüger arbeitet neutral und sichert deine Ansprüche vollständig.

Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinen Kratzern (Bagatellschaden)?

Bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 € – 1.000 €) zahlt die Versicherung oft kein volles Gutachten. In diesem Fall erstellen wir für dich einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten zur Beweissicherung. Wichtig: Laien unterschätzen Schäden oft. Lass uns den Schaden in Hennigsdorf oder Germendorf kurz prüfen – oft verbergen sich hinter „kleinen Kratzern“ teure Struktur-Schäden.

Wie schnell erhalte ich das fertige Schadengutachten?

Geschwindigkeit ist unser Markenzeichen. Nach der Fahrzeugbesichtigung erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags). In dringenden Fällen bieten wir nach Absprache auch einen Express-Service an. Das fertige Dokument senden wir direkt an dich, deinen Anwalt oder die Versicherung.

Kommen Sie zur Begutachtung auch zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?

Ja, wir sind mobil in ganz Oberhavel, Berlin und Umgebung (Leegebruch, Oranienburg, Hennigsdorf, Velten, etc.) für dich unterwegs. Wir begutachten dein Fahrzeug direkt am Unfallort, bei dir zu Hause oder in der Werkstatt deines Vertrauens. Alternativ kannst du an unseren Prüfstellen in Oranienburg oder Hennigsdorf vorbeikommen.

Wie hilft mir ein Gutachten vor der Leasingrückgabe, Kosten zu sparen?

Autohäuser stellen bei der Leasingrückgabe oft hohe Nachforderungen für angebliche Schäden. Mit einem Minderwertgutachten vor der Rückgabe dokumentieren wir den tatsächlichen Zustand neutral. Wir unterscheiden genau zwischen normalen Gebrauchsspuren (kostenfrei) und echten Schäden. Dieses Protokoll schützt dich vor ungerechtfertigten Rechnungen.

Kann ich mir den Schaden laut Gutachten auszahlen lassen, ohne zu reparieren (fiktive Abrechnung)?

Ja, du hast das Recht, den Schaden „fiktiv“ abzurechnen. Das bedeutet, die Versicherung zahlt dir die im Gutachten ermittelten Nettoreparaturkosten aus. Du kannst dann entscheiden, ob du das Fahrzeug selbst reparierst, in einer günstigeren Werkstatt instand setzen lässt oder unrepariert weiterfährst. Wir beraten dich hierzu gerne.

Mein Auto ist ein Totalschaden – darf ich es trotzdem reparieren lassen (130%-Regel)?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn du an deinem Fahrzeug hängst, greift oft die sogenannte 130%-Regel. Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, darfst du reparieren lassen, sofern dies fachgerecht gemäß unserem Gutachten geschieht und du das Fahrzeug weiter nutzt. Wir kalkulieren für dich, ob dieser Weg möglich ist.

Wann benötige ich ein Wertgutachten für meinen Oldtimer?

Ein Wertgutachten (z. B. für Classic Data) ist essentiell für die Versicherungseinstufung. Ohne aktuelles Gutachten zahlt die Versicherung im Schadenfall oft nur einen geringen Marktwert. Unser Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Zustand (Note 1–5) und den Wiederbeschaffungswert, damit dein Liebhaberstück auch finanziell korrekt abgesichert ist.

Was unterscheidet Uwe Krüger von anderen Gutachtern?

Uwe Krüger ist Diplom-Ingenieur und seit über 30 Jahren (seit 1993) als zertifizierter KFZ-Sachverständiger tätig. Durch die Partnerschaft mit der FSP und dem TÜV Rheinland bieten wir höchste Qualität und Akzeptanz bei Gerichten und Versicherungen. Zudem profitierst du von unserem lokalen Netzwerk in Oberhavel und der direkten, persönlichen Betreuung ohne Call-Center.

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