Bürgeramt Wusterwitz
Wusterwitz gehört mit seiner Fläche von 24 km² zu den eher kleineren Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Der Wusterwitzer See ist einer der größeren von zahlreichen Seen hier in Brandenburg. Zum Gemeindegebiet gehören die Ortsteile Wusterwitz, Müggenbusch und Rosenthal. Die erste urkundliche Nennung datiert zurück in die 1150er-Jahre; damaliger Stadtgründer war der Erzbischof Wichmann von Magdeburg. Heute leben hier am Ort etwa 3.000 Einwohner. Die Lage direkt am See sowie zu mehreren Naturschutzgebieten hin macht den Ort zu einem zunehmend gefragten Ziel für Urlauber und Besucher, die in dieser Region von Brandenburg etwas Abstand zur Großstadthektik suchen. Potsdam als Landeshauptstadt von Brandenburg liegt je nach Fahrtroute zwischen 70 und 80 Autokilometer östlich. Die Fahrtzeit dauert über Bundesstraße und Autobahn anderthalb Stunde. Mit ihrem Bahnhof ist die Gemeinde an den Schienenstrang Magdeburg-Berlin-Frankfurt/oder angebunden. Der Regionalexpress bietet Verbindungen zu mehreren der unmittelbaren Nachbarorte. Für den Buslinienverkehr ist die Regiobus Potsdam Mittelmark GmbH mit Firmensitz in Potsdam zuständig.
Das Rathaus der Gemeinde ist gleichzeitig Sitz des gleichnamigen Amtes für die beiden anderen amtsangehörigen Gemeinden Bensdorf und Rosenau. Die Amts- und Gemeindeverwaltung befindet sich in der August-Bebel-Straße 10. Der örtliche Bahnhof in der Bahnhofstraße liegt 400 Meter oder einen 10-minütigen Gehweg von der Gemeindeverwaltung entfernt. Die August-Bebel-Straße ist eine kurze Verbindungsstraße zwischen den beiden örtlichen Durchgangsstraßen Walther-Rathenau-Straße und Karl-Liebknecht-Straße. Die Amts- und Gemeindeverwaltung hat hier im Rathaus kein Bürgeramt in dem Sinne eingerichtet, dass es für alle Bürgerangelegenheiten eine einzige Dienststelle gibt. Die gängigen Bürgeranliegen eines Bürgeramtes wie Ausweis-, Pass- und Meldewesen sind im Fachbereich 2 „Bauen-Wohnen-Ordnung“ dem Fachdienst Ordnung zugewiesen. Hier sind die Sachgebiete „Meldewesen, Fundtiere, Führerscheinangelegenheiten“ unter der Durchwahlnummer 033839-66929 direkt telefonisch erreichbar.
Zu den Öffnungszeiten im Rathaus können die Bürger sowohl mit als auch ohne Termin alle Sachbearbeiter in den Fachbereichen aufsuchen. Die regulären Öffnungszeiten für die gesamte Gemeindeverwaltung sind
- Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten sind jederzeit direkte Terminabsprachen möglich. Dazu ist die Telefonzentrale im Rathaus für Amt und Gemeinde unter der Sammelrufnummer 033839-6690 an allen Werktagen erreichbar.
Bearbeitet werden rund um das Ausweis-, Pass- und Meldewesen
- der Um-, Weg- und Zuzug im Amtsbereich
- das Beantragen von Personalausweis, Kinderausweis und Reisepass
- der Verlust von Ausweisdokumenten
- Führungszeugnis, Auskunft zum Gewerbezentralregister
- Melderegisterauskunft
- Beglaubigungen
- Aufenthaltsbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Widerspruchsrecht zur Datenweitergabe
- Elektronische Lohnsteuerkarte
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bzw. eines Führerscheins
- Wohnungsgeberbestätigung
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