Bürgeramt Gartz
Gartz ist eine Gemeinde und gleichzeitig das gleichnamige Amt im Landkreis Uckermark in Brandenburg. Zum Amt gehören fünf Gemeinden, und zwar neben Gartz noch Casekow, Mescherin, Tantow sowie Hohenselchow-Groß Pinnow. Die Kleinstadt ist mit ihrer Fläche von 62 km² und rund 2.500 Einwohnern in insgesamt neun Orts- und Gemeindeteile sowie Wohnplätze aufgeteilt, mit Gartz/Oder als dem Zentrum des Geschehens.
Die Lage des Gemeindegebietes im 10.000 Hektar großen Naturpark Unteres Odertal ist sowohl für Einheimische als auch für Besucher so ruhig wie erholsam. Wenige Kilometer südlich der Stadt teilt sich die Oder in die beiden Flussarme Ostoder und Westoder; letztere fließt am östlichen Ortsrand entlang und bildet so die natürliche Grenze zum angrenzenden Nachbarland Polen. Die Entfernung von hier zur Landeshauptstadt von Brandenburg beträgt bis zum Potsdamer Hauptbahnhof rund 200 Kilometer; über die Autobahnen A 10 beziehungsweise A 11 dauert die Pkw-Fahrt jeweils zwei Stunden. Die polnische Großstadt Stettin liegt 30 Kilometer nördlich. Nachbargemeinden sind Schwedt, Zichow, Tantow, Gramzow und Penkun im nördlich angrenzenden Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft UVG sorgt mit verschiedenen Buslinien für eine gute Anbingung zu mehreren Nachbarorten hin. Am Ort selbst sind mehrere Haltestellen eingerichtet.
Die gemeinsame Amts- und Gemeindeverwaltung befindet sich im Ortszentrum “Kleine Klosterstraße 153”; die ist eine kurze Verbindungsstraße zwischen der Pommernstraße und der Große Mönchenstraße. Das Rathaus ist ein Bauwerk aus Anfang des 20. Jahrhunderts und heutzutage denkmalgeschützt. In den vergangenen mehr als hundert Jahren wurde das mehrgeschossige, eindrucksvoll ins Auge fallende Gebäude unter anderem als Amtsgericht und als Gefängnis genutzt. Rat und Verwaltung unterhalten hier im Rathaus kein eigenes Bürgeramt. Die in anderen Städten und Gemeinden von einem Bürgeramt wahrgenommenen Aufgaben sind der „Ordnungsverwaltung“ zugeordnet. Dem Amtsdirektor sind die vier Verwaltungsbereiche Dorfentwicklung, Finanzverwaltung, Innenverwaltung sowie Ordnungsverwaltung nachgeordnet. Hier sind die gängigen Bürgerangelegenheiten im Sachgebiet Pass-, Melde- und Gewerbewesen zusammengefasst. Die Durchwahlnummer dorthin lautet (033332) 77142.
Die Öffnungszeiten im Stadthaus, wie die Amts- und Gemeindeverwaltung auch genannt wird, sind werktags täglich von 09.00 Uhr bis um 12.00 Uhr; darüber hinaus am Dienstag von 14.00 bis 19.00 Uhr. Eine recht seltene Besonderheit hier im Kreisgebiet und auch in Brandenburg ist die Erweiterung der Öffnungszeiten auf den Samstag. Bürger und Einwohner haben die Möglichkeit, auch für diesen Wochentag einen Besuchstermin zu vereinbaren. Das ist im Übrigen auch nachmittags, also außerhalb der Sprech- und Öffnungszeiten möglich. Die Rufnummer der Telefonzentrale im Rathaus lautet (033332) 770, und die Telefaxnummer (033332) 77151.
Bürgeramt im Landkreis Uckermark
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